Title: Geschäftsinsolvenzen/Regelinsolvenzen/Insolvenzpläne
Author: RegioHelden
Published: 17. Oktober 2017
Last modified: 13. Oktober 2023

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# Wussten Sie, dass man trotz Insolvenzverfahren mit seinem Einzelunternehmen weiterarbeiten kann?

Rechtsanwalt Ferfer leitet auch Insolvenzverfahren für Einzelunternehmen ein. Im
Gegensatz zu den Verbraucherinsolvenzverfahren werden diese Verfahren als Regelinsolvenzverfahren
bezeichnet. Auch in diesen Verfahren erhält der redliche Schuldner bzw. die redliche
Schuldnerin nach 3 Jahren den Schuldenerlass, d.h. die Restschuldbefreiung wird 
erteilt. 

Viele Inhaber von Einzelunternehmen wissen nicht, dass die Insolvenzordnung (InsO)
die Möglichkeit bietet, **ohne den Druck der Altschulden weiterzuarbeiten und so
das Unternehmen fortzuführen**. Hierbei werden die bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens
entstandenen Schulden erlassen bzw. nach 3 Jahren wird die Restschuldbefreiung erteilt.
Ab Insolvenzeröffnung kann der Einzelunternehmer weiter sein Unternehmen als Einkommensquelle
nutzen. Er kann z.B. Verträge abschließen, Personal einstellen oder seine Kunden
betreuen, ohne mit dem Insolvenzverwalter Rücksprache halten zu müssen.

Voraussetzung hierfür ist, dass der Insolvenzverwalter das Einzelunternehmen des
Schuldners aus dem Insolvenzbeschlag freigibt. Praktisch als Gegenleistung für diese
Freigabe wird vom Einzelunternehmen dann ein monatlicher Betrag an den Insolvenzverwalter
gezahlt. In zahlreichen Verfahren ist es mir gelungen, dass der jeweilige Insolvenzverwalter
das Einzelunternehmen freigibt und dieses damit als Einnahmequelle erhalten werden
kann. 

Sie interessieren sich für die Freigabe der selbständigen Tätigkeit im Insolvenzverfahren?
Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin!

Tel.: [02161 - 683 313 300](https://www.anwaltskanzlei-ferfer.de/geschaeftsinsolvenzen-regelinsolvenzen-insolvenzplaene/+492161683313300?output_format=md)

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## Insolvenzen von juristischen Personen (z.B. UG oder GmbH)

Rechtsanwalt Ferfer berät und betreut auch juristische Personen wie Unternehmergesellschaften(
UGs) oder GmbHs in der Krise und im Insolvenzverfahren. Auch hierbei handelt es 
sich um sog. Regelinsolvenz- oder Geschäftsinsolvenzen. Hier lauern für die Geschäftsführer
zahlreiche straf- und zivilrechtliche Haftungsrisiken (z.B. Strafbarkeit wegen Insolvenzverschleppung).
Es gilt für die verantwortlichen Geschäftsführer, sich rechtzeitig über die Ihnen
gesetzlich obliegenden Pflichten zu informieren. Sofern eine Sanierung des Unternehmens
möglich ist, werden die Sanierungsmöglichkeiten systematisch erörtert. So kann z.
B. die Durchführung eines **Insolvenzplanverfahrens** eine Lösung für den Fortbestand
des Unternehmens sein.

Sie haben Fragen zum Regelinsolvenzverfahren und Insolvenzplan? Kommen Sie gerne
wegen weiterer Informationen auf mich zu!

Tel.: [02161 - 683 313 300](https://www.anwaltskanzlei-ferfer.de/geschaeftsinsolvenzen-regelinsolvenzen-insolvenzplaene/+492161683313300?output_format=md)

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