Individuelle Rechtsberatung zu allen Fragen des Arbeitsrechts
Grundsätzlich ist der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber strukturell unterlegen – und bedarf daher eines besonderen Schutzes. Eben diesen gewährt das Arbeitsrecht, welches hauptsächlich die Rechtsbeziehungen zwischen den beiden Akteuren Arbeitnehmer und Arbeitgeber regelt. Ich berate beide im Hinblick auf ihre Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis. Als Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht bin ich die Schnittstelle zwischen Arbeits- und Insolvenzrecht und berate Sie bei Betriebsübergang, Transfergesellschaften sowie An-und Verkauf von Unternehmen in der Insolvenz. Suchen Sie bei Fragen gerne das Gespräch mit mir!
Kompetente Beratung im Arbeitsrecht – kontaktieren Sie mich!
Tel.: 02161 - 683 313 300
Ich vertrete Arbeitnehmer & Arbeitgeber gleichermaßen
Für Arbeitgeber, die sich von bestimmten Mitarbeitenden trennen möchten, empfiehlt es sich, Kündigungen nur nach anwaltlicher Beratung auszusprechen. Oft führen formale Mängel der Kündigung dazu, dass der Arbeitgeber vor den Arbeitsgerichten unterliegt. Aus Sicht des Arbeitnehmers ist es besonders im Fall der Kündigung wichtig, sofort zu reagieren und sich anwaltlich beraten zu lassen. Erhält dieser eine Kündigung, muss er binnen drei Wochen die Kündigungsschutzklage einreichen. Andernfalls gilt die Kündigung als rechtswirksam. Auch gibt es derzeit einige Verfahren im Bereich der Scheinselbstständigkeit. Ich unterstütze sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in der Überprüfung der Rechtslage und stehe Ihnen mit meiner langjährigen Erfahrung und dem nötigen Fachwissen zur Seite.
Ich kenne mich bestens im Arbeitsrecht aus und berate Sie gerne!
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