Informieren Sie sich jetzt über die aktuelle Rechtslage zu Covid-19. Wir beraten Sie ausführlich!

Sichern Sie sich Ihr Markenrecht

In Zeiten der Digitalisierung sind Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen an der Tagesordnung. Umso wichtiger ist eine kompetente Rechtsvertretung auf dem Gebiet des Markenrechts. Auf der einen Seite schützen wir Rechteinhaber und beraten Sie von der Markenanmeldung bis hin zur Markenüberwachung. Auf der anderen Seite vertreten wir Sie als Verletzer von Markenrechten gegenüber der Kanzlei der Rechteinhaber.

Wir haben im Marken- und Wettbewerbsrecht Mandanten bereits gegenüber folgenden Kanzleien vertreten:

  • Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e.V.
  • Rechtsanwälte Bird & Bird
  • Rechtsanwälte Diesel, Schmitt, Ammer
  • Rechtsanwälte Böchter, Dretzki & Franz
  • Rechtsanwalt Levent Göktekin
  • Rechtsanwälte Dr. Horsch & Kollegen
  • Rechtsanwälte Preu, Bohlig & Partner

Wir nehmen Ihre Interessen im Markenrecht wahr – rufen Sie uns an!

Tel.: 02161 - 683 313 300

Kompetente Rechtsvertretung im Urheberrecht

Der Schutz des geistigen Eigentums in ideeller und materieller Hinsicht kann bei dessen Verletzung komplexe rechtliche Streitigkeiten hervorrufen. In unserer Kanzlei sind Sie in allen Fragen des Urheberrechts bestens aufgehoben. Wir beraten Unternehmen und Künstler, die Ihre Rechte schützen wollen. Zudem vertreten wir natürlich auch Mandanten, die Adressat von Abmahnungen werden und überprüfen deren Berechtigung.

In letzter Zeit haben wir Mandanten gegenüber folgenden Kanzleien vertreten:

  • Rasch Rechtsanwälte
  • Waldorff Rechtsanwälte
  • Rechtsanwälte Denecke, von Haxthausen & Partner
  • Nümann + Lang Rechtsanwälte
  • Schalast & Partner Rechtsanwälte
  • Rechtsanwälte Baumgarten Brandt
  • Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller
  • Rechtsanwälte Bindhardt, Fiedler, Rixen, Zerbe
  • Rechtsanwaltskanzlei Lihl
  • C-S-R Rechtsanwaltskanzlei
  • U.v.m.

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für Ihre persönliche Rechtsberatung!

Tel.: 02161 - 683 313 300

Wir regeln Ihren Tatbestand im Wettbewerbsrecht

Abmahnungen, strafbewehrte Unterlassungserklärungen, einstweilige Verfügungen, Vertragsstrafen: Diese Schlagworte sind jedem Unternehmer bekannt. Das entsprechende Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) regelt z.B. die Zulässigkeit von Werbemaßnahmen im geschäftlichen Verkehr. Doch die Bedeutung des Wettbewerbsrechts reicht dabei weit über dessen Regelungen hinaus. Deshalb empfehlen wir Ihnen, Ihre Werbemaßnahmen sowie Ihren Geschäftsauftritt im Internet frühzeitig von uns prüfen zu lassen – damit wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzungen mit Ihren Konkurrenten gar nicht erst entstehen!

Lassen Sie sich jetzt umfassend zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten beraten!

Tel.: 02161 - 683 313 300