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In Fragen des Insolvenzrechts juristisch vertreten

Unternehmenskrisen und Firmeninsolvenzen gehören zum Wirtschaftsleben. Doch der Zusammenbruch eines Betriebs hat nicht selten ein Nachspiel: Häufig werden im Rahmen von Unternehmensinsolvenzen durch die zuständigen Staatsanwaltschaften Ermittlungsverfahren gegen Betriebsinhaber und Geschäftsführer eingeleitet. Lassen Sie sich in einem solchen Fall von Rechtsanwalt Ferfer als Fachanwalt für Insolvenzrecht beraten, der Ihre Interessen gegenüber der Staatsanwaltschaft und auch als Verteidiger vor Gericht wahrnimmt.

Durchsetzungsstarke Vertretung von Anfang an – melden Sie sich bei uns!

Tel.: 02161 - 683 313 300

Ihre rechtlichen Interessen sind auch unsere

Strafverfahren im Bereich des Insolvenzstrafrechts werfen häufig komplexe rechtliche Fragestellungen auf. Diese sind nur mit insolvenstrafrechtlichem Fachwissen erfolgreich zu bewältigen, da für die Beurteilung des Falles jeweils spezifische strafrechtliche Grundsätze gelten. Häufig betreffen die Verfahren Verstöße gegen die §§ 283ff des Strafgesetzbuches (StGB), welche die sogenannten Bankrott-Tatbestände umfassen. Oftmals werden zudem Strafverfahren wegen des Vorwurfs der Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen eingeleitet (§ 266a StGB) oder aber aufgrund von Insolvenzverschleppung nach § 15 a InsO. Auch werden Geschäftsführer häufig zivilrechtlich von Insolvenzverwaltern in Anspruch genommen ( § 64 GmbHG). Gerne klären wir Sie in einem umfassenden Beratungsgespräch zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten auf!

Sie haben Fragen zum Insolvenzstrafrecht? Wir beantworten diese gerne!

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