Individuelle Rechtsberatung zu allen Fragen des Arbeitsrechts
Grundsätzlich ist der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber strukturell unterlegen – und bedarf daher eines besonderen Schutzes. Eben diesen gewährt das Arbeitsrecht, welches hauptsächlich die Rechtsbeziehungen zwischen den beiden Akteuren Arbeitnehmer und Arbeitgeber regelt. Wir beraten beide im Hinblick auf ihre Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis. Als Fachanwalt für Insolvenzrecht sind wir die Schnittstelle zwischen Arbeits-und Insolvenzrecht und beraten Sie bei Betriebsübergang, Transfergesellschaften sowie An-und Verkauf von Unternehmen in der Insolvenz. Suchen Sie bei Fragen gerne das Gespräch mit uns!
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Tel.: 02161 - 683 313 300
Wir vertreten Arbeitnehmer & Arbeitgeber gleichermaßen
Für Arbeitgeber, die sich von bestimmten Mitarbeitern trennen möchten, empfiehlt es sich, Kündigungen nur nach anwaltlicher Beratung auszusprechen. Oft führen formale Mängel der Kündigung dazu, dass der Arbeitgeber vor den Arbeitsgerichten unterliegt. Aus Sicht des Arbeitnehmers ist es besonders im Fall der Kündigung wichtig, sofort zu reagieren und sich anwaltlich beraten zu lassen. Erhält dieser eine Kündigung, muss er binnen drei Wochen die Kündigungsschutzklage einreichen. Andernfalls gilt die Kündigung als rechtswirksam. Auch gibt es derzeit einige Verfahren im Bereich der Scheinselbstständigkeit. Wir unterstützen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in der Überprüfung der Rechtslage und stehen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung und dem nötigen Fachwissen zur Seite.
Wir kennen uns im Arbeitsrecht aus und beraten Sie gerne!
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